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Tipps und Hilfreiches

 

Rohrverstopfung frühzeitig erkennen

Wir beraten Sie gerne, wie Sie verstopften Rohren frühzeitig entgegen wirken können.

Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

 


Rohrverstopfungen vermeiden!

Ein kleiner Ratgeber von Rohr-Man:

Von Abwasserrohren spricht man nicht – bis sie verstopft sind. Dann werden sie zu einem lästigen Thema. Warten Sie nicht, bis die Abwasserrohre in Ihrem Haus akut verstopft sind. Beugen Sie vor – und kümmern Sie sich rechtzeitig ums Rohr.

In der Küche
Im Bad
Im WC
In der Waschküche
Auf dem Dach
Ihre Grundleitung

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

   

 

In der Küche

Zu viele Köche verstopfen das Rohr. Olivenöl mag für die Verdauung gut sein, in den Abwasserrohren sorgt es für Verstopfung.

Das können Sie tun:
Speisereste, Öle und Fette aus Privathaushalten immer im Hausmüll entsorgen. Bevor Sie ihre Pfannen und Töpfe abwaschen, reiben Sie sie mit Küchenpapier ab.
Spülen Sie Ihren Küchenabfluß öfter mal mit heißem Wasser, indem Sie die Spüle füllen und anschließend das heiße Wasser ablaufen lassen. Am besten zwei Mal wiederholen. Fett kann so verflüssigt und weggespült werden.
Übrigens: Gelangen Speisereste in Ihren Abfluß können Sie sich ungeliebte Nager in Ihr Rohrsystem holen!!

 

Im WC

Das WC ist kein Müllschlucker oder eine Abfallentsorgungsanlage.
Wer der Toilette zu viel zumutet, der muss mit Ärger rechnen.

Das können Sie tun:
Speisereste, Katzensand, Zigarettenstummel, Tampons, Wattestäbchen, Verpackungsfolien, etc. im Hausmüll entsorgen. Ob gross oder klein, solche Dinge gehören nie ins Abwasser. UND: Denken Sie daran alles was sie in den Abfluß werfen landet irgendwann in der Kläranlage und muss „herausgefischt“ werden, und das müssen Sie bezahlen.

 

Ihre Grundleitung

Es gibt Leitungen, die können einfach nicht dicht halten. Das hat verschiedene Ursachen. Zersetzte Dichtungen zum Beispiel. (Dichtgummis werden übrigens erst seit ca.1970 verwendet.)

Aber auch der Verkehr macht Leitungen zu schaffen. Die ständigen Erschütterungen des Erdreichs tun keiner Leitung gut.

Die häufigste Ursache für undichte Stellen sind zudem Wurzeleinwüchse. Gerade Laub-, aber auch Nadelbäume, Sträucher und Kletterpflanzen suchen mit ihren Wurzeln das Wasser. Und Dies finden Sie in den Abwassergrundleitungen.

Im Bad

Das Bad ist eine haarige Angelegenheit. Ölige Duschmittel und Badezusätze sind genau der Klebstoff, um Haare an der Rohrinnenwand festzupappen. So wird der Rohrdruchmesser schnell eng und enger. Schon hat das Chaos Oberwasser.

Das können Sie tun:
Kleine Siebeinsätze zeigen hier schon Wirkung. Sie halten Haare und grobe Schmutzstoffe zurück.

 

In der Waschküche

Gerade in der Waschküche geht nicht immer alles mit sauberen Dingen zu. Textilfasern und Waschzusätze sind das eine, Kalk das andere.

Und die beiden bilden ein effizientes Team, wenn es darum geht, Waschküchenabflüsse zu verstopfen.

Das können Sie tun:
Mit Entkalkern oder Essig rücken Sie dem Kalk zu Leibe und verzögern so die Bildung von Ablagerungen. Setzen Sie Weichspüler nur sparsam ein.

 

Auf dem Dach

Regen erfrischt. Aber er kann Besitzer von Terrassen und Flachdach-Häusern auch ziemlich ins Schwitzen bringen.

Wenn die Abflüsse dicht machen, sucht sich das Wasser oft wieder den Weg zurück nach oben. Und das kann teuer werden!

Die häufigsten Verstopfungsursachen für einen Dach- oder Terassen-Ablauf sind: Kalk und Betonsinterungen, Staub aus der Luft, Herbstlaub oder auch Dachkies.

Das können Sie tun:
Hier hilft schon ein geeignetes Sieb am Dach- oder Terassenablauf etwas. Denken Sie aber auch daran, die Siebe auch regelmäßig zu kontrollieren und zu reinigen.

 

 

Setzen Sie Handwerkerleistungen steuerlich ab!

NEU: Ab dem 01.01.2009 Verdoppelung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen -
bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt

Ab dem 1. Januar 2009 können Sie sich bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt erstatten lassen, wenn Sie
Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Als Handwerkskunde können Sie ab 2009 Handwerksrechnungen
bis zu einer Höhe von 6.000 Euro steuerlich absetzen, wovon Ihnen das Finanzamt maximal 20% erstattet, also
bis zu 1.200 Euro. Die Beträge wurden damit verdoppelt, denn bereits seit dem 1. Januar 2006 können
Handwerkerleistungen von der Steuer abgesetzt werden, allerdings maximal 3.000 Euro jährlich, was bei
20% eine maximale Erstattung von 600 Euro im Jahr bedeutet.

Wichtig für Sie zu wissen sind die folgende Dinge:

1. Welche Leistungen sind betroffen?
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:

  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Erhaltungsmaßnahmen
  • Renovierungsmaßnahmen

2. Wer ist berechtigt?
Eigentümer und Mieter können Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vorlage einer Handwerkerrechnung inklusive Mehrwertsteuer und gesondert aufgeführten Arbeitskosten
  • Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist
  • Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes
  • Einreichung der "Quittung" in Form des Zahlungsbelegs, der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt

3. Wann ist der steuerliche Abzug nicht möglich?
Dies ist dann der Fall, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden.
Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr geltend gemacht werden. AB 1. Januar 2009 erstattet das Finanzamt im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.

  • Bei getrennter Veranlagung wird die Steuerersparnis den Ehepartnern zur Hälfte zugerechnet. Eheleute können aber auch eine andere Aufteilung beantragen. Bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft oder eingetragener Lebenspartnerschaft kann der Auftraggeber (Rechnungsempfänger und Zahler) die Steuervergünstigung allein beanspruchen.
  • Das Jahr der Zahlung ist entscheidend für den Abzug von der Steuerschuld und die Geltendmachung in der Steuererklärung. (§ 11 Abs. 2 EStG).